Zur Frage einer "Neuen Punitivität" - Sind härtere Sanktionen kriminalpräventiv wirksam? Cover Image

„Naujo poreikio bausti“ klausimu – ar griežtesnės bausmės yra veiksminga nusikalstamumo prevencijos priemonė?
Zur Frage einer "Neuen Punitivität" - Sind härtere Sanktionen kriminalpräventiv wirksam?

Author(s): HELMUT KURY, Martin Brandenstein
Subject(s): Law, Constitution, Jurisprudence, Criminal Law, Criminology
Published by: Lietuvos teisės institutas

Summary/Abstract: In den letzten Jahren wurde in der deutschen wie auch der internationalen Kriminologie vermehrt die Frage aufgeworfen, inwieweit sich die Sanktions einstellungen in der Bevölkerung bzw. das Sanktionsverhalten der offiziellen Kontroll- und Sanktionsinstanzen verschärft haben. Vielfach kam man zu dem Ergebnis, dass sich die Sanktionsforderungen seitens der Bevölkerung, zumindest gegenüber bestimmten Tätergruppen wie Sexualstraftätern oder (jugendlichen) Gewalttätern verschärft hätten und dass vor allem die Gerichte, teilweise vor dem Hintergrund strengerer Gesetze, auch härter sanktionieren, etwa mehr Freiheitsstrafen verhängen und hinsichtlich Vollzugslockerungen bzw. vorzeitigen Entlassungen zurückhaltender sind. Die Bevölkerung ist vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen und der Diskussionen um Kriminalität und innere Sicherheit in den letzten Jahren und Jahrzehnten sensibler geworden. In den Kontext aufkeimender Verunsicherungen und auch Verbrechensfurcht dürfte auch die Entwicklung einzuordnen sein, wonach immer wieder, etwa seitens der Frauenbewegung oder der Viktimologie „neue“ Kriminalitätsbereiche „entdeckt“ und eine härtere Bestrafung gefordert wurden. Zu denken ist etwa an (sexuelle) Gewalt gegenüber Frauen und Kindern, an Gewalt in der Familie oder auch in Deutschland neuerdings an Stalking. Der Hinweis auf diese bisher vielfach vernachlässigten Kriminalitätsbereiche ist in der Regel begleitet von der Forderung nach Abhilfe, nach mehr Prävention, vor allem aber auch nach härterer und konsequenterer Bestrafung der Täter. Die „Wiederentdeckung“ der Opfer von Straftaten ist in der Regel verbunden mit der Forderung nach mehr Schutz für diese, wobei der Schutz in aller Regel nach einem Jahrtausende alten Muster zunächst einmal in der härteren Bestrafung der Täter gesehen wird, in der Hoffnung, man könne damit nicht nur den Täter, sondern im Sinne einer Generalprävention auch potentielle weitere Straftäter abschrecken. Lange Haftstrafen sind aber wenig effektiv. Die Androhung langer Haftstrafen ist auch hinsichtlich einer generalpräventiven Wirkung ausgesprochen fraglich. Sieht man von einem relativ kleinen Anteil von gefährlichen Straftätern ab, ist es kriminalpräventiv wenig sinnvoll, weil nicht wirksam, Menschen, die eine Straftat begangen haben, einfach für Jahre wegzusperren, es sei denn, man nutzt diese Zeit für die Wiedereingliederung, was jedoch in der Regel nicht geschieht. Da vorzeitige Entlassungen zunehmend restriktiver gehandhabt werden, verbüßen die Inhaftierten auch einen längeren Teil ihrer Haftstrafe. Sinnvoller wäre es, den Inhaftierten möglichst frühzeitig Resozialisierungsangebote zu machen, ihnen in Aussicht zu stellen, dass sie auch eine erhöhte Chance erhalten, vorzeitig entlassen zu werden, wenn sie mitarbeiten und sich aktiv um eine straffreie Wiedereingliederung bemühen. Die Möglichkeiten einer vorzeitigen Entlassung sollten somit gezielt zur Motivierung der Insassen für eine Änderung und Mitarbeit bei Resozialisierungsprogrammen eingesetzt werden, und zwar von Anfang an. Wer vor diesem Hintergrund an sich arbeitet, sollte, falls dann die Kriminalprognose günstig ausfällt, was eher zu erwarten ist, gezielt die Möglichkeit erhalten, vorzeitig entlassen zu werden. In diesem Sinne könnten die durchschnittlichen Inhaftierungszeiten nicht verlängert, sondern verkürzt werden, was auch zu einer Entlastung der Vollzugsanstalten beitragen könnte. Vorzeitige Entlassungen, etwa auch ein offener Strafvollzug, sollten in diesem Sinne nicht eingeschränkt, sondern ausgebaut werden. Sanktionen, etwa Freiheitsstrafen, können hinsichtlich der Änderung Straffälliger durchaus eine wichtige Rolle spielen, vor allem aber, wenn sie mit Behandlungsangeboten verbunden werden. Ein reines Wegsperren, vor allem über Jahre, hat kaum resozialisierende Effekte, im Gegenteil.

  • Issue Year: 2009
  • Issue No: 64 (2)
  • Page Range: 5-61
  • Page Count: 57
  • Language: Lithuanian