TEORIJSKI I PRAKTIČNI PROBLEMI SUPSIDIJARNOG SUPARNIČARSTVA
DIE THEORETISCHEN UND PRAKTISCHEN PROBLEME DER EVENTUELLEN STREITGENOSSENSCHAFT
Author(s): Senad MulabdićSubject(s): Law, Constitution, Jurisprudence
Published by: Pravni fakultet - Univerzitet u Zenici
Keywords: Rechtsnatur der eventuellen Streitgenossenschaft; Bestimmung der Reihenfolge der Beklagten; eigenständige Wirkung von Rechtsmitteln des eventuellen Streitgenossen.
Summary/Abstract: Die eventuelle Streitgenossenschaft ist ein prozessrechtliches Institut, das allein im Interesse des Klägers geschaffen wurde, welches ihm die Möglichkeit gibt, mit einer Klage gegen zwei oder mehrere Begeklagte zu klagen, indem er an das Gericht den Antrag stellt a priori über die Begründetheit des Antrags gegen den Erstbeklagten zu entscheiden, mit einem gesonderten Urteil über die Begründetheit der Klage gegen den Zweitbeglagten zu entscheiden, und so weiter bis zum letztgenannten Beklagten in der Klage. Der Kläger wird in dieser Weise vorgehen, wenn er sich nicht sicher ist welche von mehreren Personen in einem Sachverhalt passiv legitimiert ist in Bezug auf den gestellten Antrag, den das Gericht erst dann ablehnen kann, wenn er auch gegenüber dem letztgenannten Kläger nicht begründet ist. Der Kläger muss die Reihenfolge der Beklagten in der Klage bestimmen, so dass das Gericht nach einer ordnungsgemäßen Klage vorgehen kann und der Kläger kann diese ändern, ohne die Änderung gegenüber dem Gericht oder den Beklagten begründen zu müssen. Das Gericht ist durch die Reihenfolge der Beklagten in der Klage gebunden und darf nicht darüber urteilen, ob die Reihenfolge im Einklang mit dem genannten Fakten steht, auf dem der Kläger seinen Antrag gründet sowie den vorgeschlagenen Beweisen, die diese Fakten belegen sollen. Wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass die Reihenfolge vom Kläger falsch bestimmt wurde, hat dies keinen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit der Klage, die es dem Erstbeklagten oder allen Beklagten zur Beantwortung zustellen wird, abhängig davon, ob es sich für eine getrennte oder gemeinsame Verhandlung über die Begründetheit des Antrags entschieden hat.
Journal: Anali Pravnog fakulteta Univerziteta u Zenici
- Issue Year: 4/2011
- Issue No: 07
- Page Range: 315-333
- Page Count: 19
- Language: Bosnian