Die Goldene Bulle und die Praxis der Königswahl 1356-1410
The Golden Bull and the Practice of Election of the King 1356-1410
Author(s): Klaus-Frédéric JohannesSubject(s): History
Published by: Издателство »Изток-Запад«
Keywords: medieval history; Golden Bull; election; king; Middle Ages
Summary/Abstract: Goldene Bullen gibt es im Mittelalter häufiger, man denke nur an die Goldbullen Kaiser Friedrichs II. für den Deutschen Orden1 oder an die Goldene Bulle König Andreas II. von Ungarn von 12222, doch mit dem Begriff "die Goldene Bulle" ist diejenige Karls IV. von 1356 gemeint. Wie jedoch kam es zu dieser apodiktischen Benennung? Karl IV. jedenfalls nannte diese Goldene Bulle immer nur "ein keyserlich Rechtbuch", erst spätere Zeiten belegten dieses Gesetzeswerk mit dem Titel "Goldene Bulle". Im Jahre 1400 wurde dieses Gesetzeswerk von Ruprecht von der Pfalz schon nicht mehr als constituta imperialia – wie Karl IV. es 1361 nannte – sondern als "Aurea Bulla" bezeichnet. Die Urkunde wurde also nicht mehr mit, sondern gemäß ihrer Besiegelung benannt. Karls IV. Gesetzeswerk regelte hauptsächlich die Königswahl. Es sei hier gleich vorweggenommen, daß die Goldene Bulle keine Wahl zu Lebzeiten des amtierenden Kaisers vorsah – ein Konfliktpunkt, der unten noch genauer behandelt werden wird. Erlassen wurde sie auf zwei Hoftagen des Jahres 1356 – in Nürnberg (10.I.1356) und in Metz (25.XII.1356).
Journal: Архив за средновековна философия и култура
- Issue Year: 2008
- Issue No: 14
- Page Range: 179-199
- Page Count: 21
- Language: German
- Content File-PDF