UPOREDNOPRAVNI PREGLED DIVORTIUMA U ANTIČKOM RIMU, RAZVODA BRAKA U KANONSKOM PRAVU I ET-TALAQ U ŠERIJATSKOM PRAVU U ODNOSU NA POZITIVNO BRAČNO PRAVO
RECHTSVERGLEICHENDE ANALYSE DES DIVORTIUM IM ANTIKEN ROM, DER EHESCHEIDUNG IM KANONISCHEN RECHT UND DES ET-TALAQ IM SCHARIA RECHT IM VERHÄLTNIS
Author(s): Ajdin HuseinspahićSubject(s): Law, Constitution, Jurisprudence
Published by: Pravni fakultet - Univerzitet u Zenici
Keywords: divortium et-Talaq; kanonisches Recht; die Scharia
Summary/Abstract: Rezeption des römischen Rechts hatte einen großen Einfluss auf das Eheecht der Länder, die zum juristischen Kreis des Kontinentaleuropa gehören. So hatten viele Institutionen, wie zB: divortium, caelebs, orbus, matrimonium, concubinatus usw. einen großen Einfluss und entscheidende Bedeutung bei der Erarbeitung moderner rechtlicher Kodifizierungen, die das Eherecht regeln. Genauso wie dieser Prozess im westlichen Teil von Europa verlief, hatte das römische Recht seinen Einfluss auf das Gebiet des Westlichen Balkans durch die Bürgerlichen Gesetzbücher erweitert. Trotz des großen Einflusses des römischen Rechts auf das eheliche Recht der europäischen Länder, dürfen wir den Einfluss von anderen Rechtsordnungen auf unser privates Recht nicht vernachlässigen. Zu diesen Rechtsordnungen gehört der stärkste Einfluss der religiösen Rechte, die bis Mitte der vierziger Jahre des letzten Jahrhunderts für Muslime das positive Recht in diesen Bereichen waren, und von staatlichen Institutionen angewendet wurden. Daher sollte der Gesetzgeber alle Umstände berücksichtigen, die eine Gemeinschaft im Laufe der Zeit beeinflussen, und im Sinne der Achtung der universellen Menschenrechte und der Freiheit, Gesetze erlassen, die für Menschen von großem Nutzen sein werden, insbesondere bei der Regelung von Familien- und Eherechten. Schwere und dauerhaften Störung der ehelichen Beziehung, die zu Intoleranz des Zusammenlebens führt, wird als Grund für die Scheidung in allen drei Familienrechtsgesetzen in Bosnien-Herzegowina angeführt. Auf der anderen Seite konkretisieren das kanonische Recht der katholischen und orthodoxen Kirchen und Scharia diese Gründe, die in der Regel, wie auch positivrechtlich normiert, die Ursache für eine schwere Unverträglichkeit des gemeinschaftlichen Lebens sein werden, und die das Gericht in jedem einzelnen Fall zu beurteilen hat.
Journal: Anali Pravnog fakulteta Univerziteta u Zenici
- Issue Year: 5/2012
- Issue No: 09
- Page Range: 149-179
- Page Count: 31
- Language: Bosnian