Ustav BiH: Nesavršena država
Constitution of Bosnia and Herzegovina: Incomplete State
Author(s): Manfred DausterSubject(s): Law, Constitution, Jurisprudence, Constitutional Law
Published by: Fondacija Centar za javno pravo
Keywords: Bosnia and Herzegovina; Constitution; legal state; rule of law;
Summary/Abstract: Wer im Jahr 2010 über die Verfassung von Bosnien und Herzegowina vom 14. Dezember 1995, die zusammen mit dem Friedensvertrag von Dayton am Ende der seit 1992 andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen in diesem Staat des westlichen Balkans steht, spricht, kommt unweigerlich auf ihre Unzulänglichkeiten zu sprechen. Denn ganz grob gesprochen stellt sie nur ein unvollkommenes Organisationsstatut dar, das zum einen den Minimalkonsens der bosnischen Kriegsparteien über das, was der Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina sein sollte, wiedergibt und zum anderen auch den Zeitdruck widerspiegelt, unter welchem in Rambouillet und Dayton die Friedensverhandlungen geführt wurden. Eine dieser Unzulänglichkeiten besteht im vollständigen Schweigen der Verfassung zur rechtsprechenden Gewalt, zu ihrer Organisation und Aufgaben, über die Richter und ihre Unabhängigkeit und im Fehlen von individuellen Justizgrundrechten. Das macht die Grundaussage des Art. I par. 2 der Verfassung, Bosnien und Herzegowina sei ein Rechtsstaat unvollkommen.
Journal: Sveske za javno pravo
- Issue Year: 1/2010
- Issue No: 1-2
- Page Range: 3-17
- Page Count: 15
- Language: Bosnian, Croatian, German, Serbian