Die Landeskirchenkuratoren der Evangelischen Kirche A. B. in Siebenbürgen/Rumänien (1861-2019)
The regional church curators of the Evangelical Church A. B. in Transylvania/Romania (1861-2019)
Author(s): Friedrich PhilippiSubject(s): Christian Theology and Religion, History of Church(es), Regional Geography, Recent History (1900 till today), 19th Century
Published by: Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde
Keywords: Transylvania; Regional Church Curators; 1861-2019; Evangelical Church of the Augsburg Confession; First secular dignitary of the church;
Summary/Abstract: Das Amt des Landeskirchenkurators wurde in der Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses in Siebenbürgen durch die am 18. April 1861 beschlossene und am 1. Juli 1861 in Kraft getretene Kirchenverfassung eingeführt. Der „Curator der Landeskirche“ wurde von der Landeskirchenversammlung für sechs Jahre „aus der Reihe der weltlichen Glaubensgenossen frei“ gewählt. Die 1926 in Kraft getretene „Kirchenordnung der evangelischen Landeskirche A. B. in Rumänien“ präzisierte die Pflichten des Landeskirchenkurators: „Der Landeskirchenkurator ist der erste weltliche Würdenträger der Gesamtgemeinde der Kirche. Er ist in erster Reihe verpflichtet, den Bischof in der Ausübung seiner gesetzlichen Amtspflichten zu unterstützen und ihn, wenn er verhindert ist, in allen Angelegenheiten der Kirche und Schule – mit Ausnahme der geistlichen Amtshandlungen – zu vertreten. An den durch den Bischof vorzunehmenden Kirchenvisitationen hat er nach Möglichkeit teilzunehmen. Wenn in der Zwischenzeit der regelmäßigen Wahl von sechs zu sechs Jahren die Stelle des Landeskirchenkurators in Erledigung kommt, so wird die Stelle durch eine neue Wahl in der Art besetzt, dass der erwählte Landeskirchenkurator die Stelle seines Vorgängers so lange besetzt, als dieser sie behalten haben würde.“
Journal: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde
- Issue Year: 42/2019
- Issue No: _
- Page Range: 82-100
- Page Count: 19
- Language: German
- Content File-PDF