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Směnečný podindosament z pohledu dlužníka
Exchange bill under-endorsement in the debtor's perspective

Author(s): Josef Kotásek
Subject(s): Commercial Law
Published by: Masarykova univerzita nakladatelství
Keywords: Exchange bill;debtor's perspective;

Summary/Abstract: Der Umlauf des Wechsels wird nicht durch den Verfall beendet. Das Wechselgesetz laflt im § 20 die Ubertragung des Wechsels durch Indossament auch nach Verfall zu. Solche Indossamente werden aft unzutreffend als "Nachindossamente" bezeichnet.Das Wechselgesetz unterscheidet drei Arten des Indossaments. Erstens "vorprotestliches Indossa­ ment nach Verfall", das zwar nach Verfall des Wechsels, aber noch vor Ablauf der Protestfrist er­folgt. Dieses Indossament hat alle Wirkungen des gewöhnlichen Indossaments. Zweitens "nachprotestliches Nachindossament", also das Indossament eines protestierten Wechsels und drittens das Indossament eines nicht rechtzeitig protestierten (priijudizierten) Wechsels. Als Nach­indossamente bezeichne ich nur die zwei letzgenann­ten Fälle. In dem vorliegendem Beitrag wurden hautpsächlich die Transportwirkungen eines Nachindossaments untersucht. Es hat nicht mehr die Wirkun­gen des gewöhnlichen Indossaments, sondern nur die einer gewöhnlichen Abtretung. Es lässt die Rech­te auf den Nachindossatar nur so übergehen, wie sie seinem Nachindossanten zustehen. Der Wech­ selschuldner hat also gegenüber dem Nachindossatar alle Einwendungen, die bei Indossierung ge­gen den Nachindossanten bestanden. Darüberhinaus wurde ausführlich referiert ob, und im welchen Um­fang davon ein Wechselschuldner praktisch profitie­ren kann.

  • Issue Year: 8/2000
  • Issue No: 1
  • Page Range: 29-34
  • Page Count: 6
  • Language: Czech
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