Consideraţii administrativ-juridice asupra celor Două Scaune (Mediaş şi Şeica Mare) în Evul Mediu
Administrative and legal considerations on the Medias and Seica Mare in the Middle Ages
Author(s): Liviu CîmpeanuSubject(s): History
Published by: Editura Academiei Române
Keywords: Two Chairs; Medias County; saxon life; Hermannstädter Law
Summary/Abstract: Die Zwei Stühle odar das Mediascher Provinzialverband wurde ziemlich spät angesiedelt, am Ende des 13. odar gar in den ersten Jahren des 14. Jahrhunders. Sicher ist es dass vor den Sachsen dieses Gebiet mit Szekle besiedelt war und dass es ein Grenzgebiet des Hermannstädter Komitats war. Beweis dafür sind die zwei Tore (ung. gyepük) bei Gross- und Kleinkopisch die den Gebiet des Hermannstädter Komitats von den Kokeltalgebiet, dass noch nicht unter ungarische Herrschaft war, abtrennten. Die ersten urkundliche Beweise über die Zwei Stühle sind uns nur ab die ersten Jahrn des 14. Jh. übeliefert. Damals wurde ein Mediascher Komitat erwähnt, dass das hermannstädter Recht genieste und sich unter die Gewalt des Szeklergrafen befand. Die Grafschaft wurde erst am Anfang des 15. Jh. (1402) abgeschaft, durch den König Sigismund von Luxemburg. Die Zwei Stühle wurden unter die Gewalt eines Oberrichters gestellt, welcher frei von den Sachsen der Zwei Stühle gewähl wurde. Dass heist dass 1402 Mediasch und (Markt-) Schelken eine grössere rechtliche Unabhängigkeit gewannen. Die Zwei Stühle wurden erst um die Mitte des 16. Jh. vereinigt: 1552 wurde Mediasch, wegen das Beenden der Stadtmauern, als Stadt mit vollen Recht anerkannt und, gleichzeitig auch als Hauptsitz des Mediascher Stuhles. Zum Schluss haben wir eine Liste mit die zum Mediascher Stuhl gehörenden Gemeinden angebracht.
Journal: Anuarul Institutului de Istorie »A.D. Xenopol« - Iaşi
- Issue Year: XLVIII/2011
- Issue No: 48
- Page Range: 35-40
- Page Count: 4
- Language: Romanian