Die siebenbürgisch-sächsischen Konfessionsschulen der Zwischenkriegszeit. Stellungnahmen deutscher Abgeordneter im rumänischen Parlament (1918-1938)
The Transylvanian-Saxonian Denominational Schools in the Interwar Period. Statements of German Deputies in the Romanian Parliament (1918-1938).
Author(s): Paul ŞeuleanSubject(s): History
Published by: Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde
Keywords: the new Romanian State; The Romanian National-Liberal Party (PNL); interwar period in Romania; national minorities in romania; autonomy; confessions
Summary/Abstract: Die historischen Veränderungen von 1918 haben den politischen Entscheidungsträgernin Rumänien einige Reformen geradezu aufgedrängt, von deren Umsetzung die Festigung der staatlichen Einheit und das Gedeihen des Landes abhingen. Nach der Großen Vereinigung von 1918 musste für den neuen rumänischen Staat ein neuer konstitutioneller Rahmen geschaffen werden. Die National-Liberale Partei (Partidul Naţional-Liberal, fortan PNL), die stärkste politische Kraft Rumäniens in der Zwischenkriegszeit, setzte sich für eine neue Verfassung ein. In den Jahren 1918-1938 wechselten jedoch 25 Regierungen einander ab: im ersten Jahrzehnt war die PNL sechseinhalb Jahre lang an der Macht, regierte allerdings auch über Mittelsmänner, im zweiten Jahrzehnt stand sie – sich mit der Nationalen Bauernpartei (Partidul Naţional Ţărănesc, fortan PNŢ) abwechselnd – an der Spitze des Landes. Mit der Annahme der neuen Verfassung im März 1923 begann ein umfassender Gesetzgebungsprozess, der alle Bereiche erfasste: Wirtschaft, Soziales, Politik, Kultur und Kirche. Für die Minderheiten in Rumänien war in der Zwischenkriegszeit der Unterricht eine wesentliche Komponente ihres kulturellen Lebens. Gemäß der Volkszählung von 1930 gehörten 29,1 % der 18.057.028 Einwohner Rumäniens einer nationalen Minderheit an. Nachdem in den Jahren 1920-1923 der rechtliche Rahmen für die Konfessionsschulen abgesteckt worden war, wurde zwischen 1923 und 1928 mit einer Reihe von Gesetzen und Erlassen versucht, das Unterrichtswesen aller Stufen zu reorganisieren. Die wichtigsten waren: das Gesetz für das Volksschulwesen vom 26. Juli 1924, das Gesetz für das private Schulwesen vom 22. Dezember 1925 und das Gesetz über den Unterricht in der Sekundärstufe vom 15. Mai 1928. Vor allem die beiden ersten betrafen die Autonomie der siebenbürgisch-sächsischen Konfessionsschulen.
Journal: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde
- Issue Year: 32/2009
- Issue No: 1
- Page Range: 20-29
- Page Count: 10
- Language: German
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