Troškovi upravnog spora
The costs of administrative dispute
Author(s): Predrag KrsmanovićSubject(s): Law, Constitution, Jurisprudence, Public Law, Recent History (1900 till today), Economic policy
Published by: Fondacija Centar za javno pravo
Keywords: SFR Jugoslavia; Croatia; Serbia; BiH; FBiH and RS; costs; court tax; Supreme Court of FBiH;
Summary/Abstract: Die Arbeit behandelt das Problem der Erstattung der verschiedenen Kosten von streitigen verwaltungsrechtlichen Verfahren vor den Gerichten von Bosnien und Herzegowina. Der Autor stellt Lösungen aus der Region vor und kommt zu dem Schluss, dass die Praxis des Obersten Gerichtshofs der Föderation von BiH aus mehreren Gründen rechtlich problematisch ist. Die Rede ist von Fällen, in denen ein Verwaltungsakt aufgehoben und an das erstinstanzliche Organ zurückverwiesen wird, das ihn erlassen hat. Die Gerichte folgen der Meinung des Obersten Gerichtshofs der Föderation von BiH und weigern sich die Kosten der Partei zuzusprechen, die ihr Ziel erreicht hat: Aufhebung oder Aussetzung eines Verwaltungsakts. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes der Föderation von BiH sind die Kosten des Rechtsstreits nicht der Partei zuzuerkennen, die den Prozess "gewonnen" hat, weil der Verwaltungsakt aufgrund der Aufhebung und Zurückverweisung nun aufgrund eines Urteils neu zu erlassen ist. Der Autor zeigt, dass eine solche Position weder in den Lehrpositionen noch in den Gesetzen begründet ist und schlägt eine Änderung des bestehenden Gesetzes und die Änderung der Gerichtspraxis in der Föderation BiH vor. Das streitige verwaltungsrechtliche Verfahren ist keine Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens (oder einer der Verfahrensphasen), sondern eine besondere Art von Gerichtsverfahren. Wenn das Gericht der Forderung des Klagsantrags auf Aufhebung des strittigen Verwaltungsaktes stattgibt und die Sache wieder dem Verwaltungsorgan zurückschickt (zB aufgrund der unvollständigen und fehlerhaften Ermittlung des Sachverhalts), ist die Partei vollumfänglich im konkreten verwaltungsgerichtlichen Verfahren erfolgreich gewesen. Daher hat sie auch das Recht, die Kosten des Verfahrens zugesprochen zu bekommen, die die gegenüberliegende Seite (dh die Verwaltungsbehörde) verursacht hat und das unabhängig von dem letztendlichen Erfolg in einem späteren ein- oder mehrmaligen Verwaltungsverfahren oder in einem streitigem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Journal: Sveske za javno pravo
- Issue Year: 9/2018
- Issue No: 33
- Page Range: 3-19
- Page Count: 17
- Language: Bosnian