DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE AUTONOMIE VON SIEBENBÜRGEN: DER SIEBENBÜRGISCHE RÖMISCH-KATHOLISCHE STATUS
Die römisch-katholische Autonomie bzw. der römisch-katholische Status von Siebenbürgen war ein einzigartiges, beispielloses Kuriosum in der ganzen katholischen Weltkirche. War eine Einrichtung der Römisch-Katholischen Diözese von Siebenbürgen, die am Anfang der Neuzeit als Wirkung der historischen Änderungen entstanden ist, verur¬sacht durch die Zunahme der Reformation. In diesem Rahmen – anfangs in der ohne Bischof gebliebenen Diözese, später mit der Leitung des Bischofs – haben die Kleriker und Laien der Diözese zusammen bedeutende Entscheidungen in der Kirchenregierung getroffen, und sie verwalteten die konfessionelle Bildung und einen Teil des Vermögens der Diözese. Der vorliegende Artikel beschreibt die Geschichte des römisch-katholischen Status, bzw. wie das römisch-katholische laische Element in Siebenbür¬gen einen signifikanten Anteil des potestas juridictionis erhielt und zu einem Faktor der siebenbürgischen römisch katholischen Kirchenkonsti¬tution wurde.
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