
Die Eigennamen im Burgrechtsbuch von Rokitnitz im Adlergebirge (1572–1666)
Die Stadtbücher und überhaupt alle Schriftlichkeit der Kanzleien gehören zu den amtlichen Quellen, in denen die Eigennamen „textkonstitutive lexikalische Einheiten“ (KRÜGER 2004: 128) bilden und die „für den Textaufbau nahezu unverzichtbar“ (WINDBERGER-HEIDENKUMMER 2012: 301) sind. Die Anfänge der onomastischen Untersuchung von Stadtbüchern reichen bis in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts (WEINHOLD 1867) zurück, es fehlen jedoch bisher systematische onomastische Untersuchungen vom Texttyp1 Stadtbuch (WINDBERGERHEIDENKUMMER 2012: 295), obwohl das Auswertungspotenzial dieses Texttyps hoch ist.
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