Bruch oder Kontinuität?
Wenn es in modernen Gesellschaften zu Regimewechseln kommt, hängt der Zusammenhalt der neuen Ordnung in hohem Maße vom Aufbau eines Verfassungsrahmens ab. Um auf hinreichend breiter Grundlage akzeptiert zu werden, muß dieser zumindest den Konsens führender politischer Fraktionen finden. Eine wirksame Verfassung muß Legislative, Exekutive und Judikative des politischen Systems in rechtlich verbindliche Verfahrens- und Entscheidungsregeln einbetten. Um nach liberalen und demokratischen Kriterien legitim zu sein, hat das Grundgesetz neben den vollen bürgerlichen und politischen Rechten auch Mechanismen festzulegen, die für eine demokratische Öffentlichkeit der politischen Abläufe bürgen. Verfassungsmäßigkeit liegt nur da vor, wo alle Instanzen der staatlichen Gewalt mit dem Grundgesetz übereinstimmen. So gesehen ist Normenkontrolle durch Verfassungsgerichte in der Regel die notwendige, wenngleich nicht hinreichende Bedingung für eine verfassungsmäßige Rechtspraxis. Um scWießlich zu verhindern, daß der Wille einer Generation zu schwer auf der nächsten lastet, müssen demokratische Verfassungen eigene Revisionsmechanismen enthalten. Solche ÄnderungsklauseIn müssen streng genug sein, um die Verfassung klar vom übrigen Recht abzugrenzen, aber auch offen und praktikabel genug, um überhaupt ihre demokratischen Funktionen ausüben zu können.
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