Nepilnamečių baudžiamosios atsakomybės ypatumų prasmė
Vom Sinn der Besonderheiten der Strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendlichen
Author(s): Gintautas SakalauskasSubject(s): Criminal Law
Published by: Lietuvos teisės institutas
Summary/Abstract: Im Aufsatz werden die Fragen des litauischen Jugendstrafrechts behandelt. Das litauische StGB sieht die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendlichen in einem separaten Abschnitt XI vor. Gemäss § 80 StGB sind die Ziele dieser Besonderheiten wie folgt formuliert: es muss sichergestellt sein, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit dem Alter und der sozialen Reife der Jugendlichen entspricht; die Anwendung der Freiheitsstrafe ist zu begrenzen und die Möglichkeiten der Anwendung erzieherischer Maßnahmen auszuweiten; dem Jugendlichen ist zu helfen, seine Lebensweise und sein Verhalten zu ändern, den Jugendlichen in seiner Persönlichkeit zu entwickeln, ihn zu erziehen und die Ursachen des gesetzwidrigen Verhaltens zu beseitigen; der Jugendliche ist von zukünftigen Straftaten abzuhalten. Das litauische StGB sieht einen Katalog der Erziehungsmaßnahmen, die allerdings nur im Fall der Entlassung aus der strafrechtlichen Verantwortlichkeit an¬wendbar sind. Es sind auch einige Besonderheiten der Strafen, sowie im Vergleich zu dem Erwachsenenstrafrecht erleichterte Voraussetzungen für die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung vorgesehen. Alle diese Regelungen ruhen sich auf den Gedanken, dass das abweichende Verhalten von Jugendlichen vor allem durch die besondere Entwicklung der sozialen und biologischen Reife geprägt ist. Der Sinn der strafrechtlichen Verfolgung der Jugendlichen soll vor allem die Erziehung und die individuelle Prävention sein. Auch in den internationalen Standards werden die schädlichen Folgen der zu harten Sanktionierung der Jugendlichen betont, wobei das nichtkonforme Verhalten im Prozess der Entwicklung nor-malerweise von sich selbst aufhört. Diese ideologische Konstellation ist aber in der Realität der theoretischen Auslegung der Normen des litauischen StGB und der Gerichtspraxis nicht eindeutig. Der Erziehungsgedanke bleibt meistens im Schatten der allgemeinen Strafziele (§ 41 StGB) verborgen und die Gerichte neigen dazu die normalen Züge des Verhaltens von Jugendlichen in diesem Alter als erschwerende Umstände zu deuten. Im Aufsatz bemüht man sich den Sinn der Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendlichen zu erörtern und zu diskutieren, aufgrund der Erkenntnisse der kriminologischen Forschung über das Verhalten der Jugendlichen, ihre Beweggründe, Intensität und Bedeutung der Reifungsprozesse und auch mögliche effektive Intervention.
Journal: Teisės problemos
- Issue Year: 2013
- Issue No: 81 (3)
- Page Range: 5-55
- Page Count: 51
- Language: Lithuanian